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Reiseinformationen Großbritannien

Reiseinformationen Großbritannien

Reiseinformationen

Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embassy of the Federal Republic of Germany
23 Belgrave Square
GB-London SW 1X 8PZ
Telefon (0044-20) 78 24 13 00
Fax (0044-20) 78 24 14 35
mail@german-embassy.org.uk
https://uk.diplo.de/uk-de

Tourismusinformation
British Tourist Authority
Hackescher Markt 1
10178 Berlin
Telefon 0 180 1 46 86 42 (zum Ortstarif)
www.visitbritain.com/de/de

Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass. Führerschein und Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Da die Mindestdeckungssummen deutlich unter den deutschen Standards liegen, ist der Versicherungsschutz mit der eigenen Versicherung zu klären.
Die Höchstbreite für Pkw-Anhänger beträgt 2,30 m, die Höchstlänge für einen einachsigen Anhänger 7 m (ohne Deichsel).
Der Besuch der Kanalinsel Guernsey mit Wohnmobil oder Wohnanhänger ist nicht gestattet; auf der Isle of Man sind Wohnanhänger nicht erlaubt.

Telefon
Nach Großbritannien 0044 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer.
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer.

Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei und Unfallrettung 112
im Mobilnetz 112
Pannenhilfe Automobilclubs AA und RAC (0044) 87 05 44 88 66 (AA)
oder (0800) 82 82 82 (RAC)

Geld
Zahlungsmittel ist das Britische Pfund, 1 Pfund (GBP) = 100 Pence

Zeit
Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt minus 1 Stunde.

Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln

PKW/Wohnmobil/Motorrad Gespann
innerorts 48 48
außerorts 96 80
Schnellstraßen 112 96
Autobahnen 112 96

Promillegrenze: 0,8
Es wird links gefahren und rechts überholt.
Anhänger an Motorrädern (unter 125 ccm) sind verboten.
Straßen ohne Vorfahrtsberechtigung sind gekennzeichnet durch Schilder (STOP oder GIVE WAY) oder Straßenmarkierungen (doppelte Linie: stoppen, doppelt unterbrochene Linie: langsam heranfahren). Ist die Vorfahrt nicht geregelt, müssen sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verständigen. Beim Einfahren in mehrspurigen Kreisverkehr ist Einordnen notwendig: Zum Verlassen des Kreises an der ersten Ausfahrt die linke, ansonsten die rechte Fahrspur benutzen.
Quadratische, auf der Spitze stehende weiße Schilder kündigen Ausweichstellen an schmalen Straßen an.
Gelbe oder rote Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Park- oder Halteverbot zu der auf Schildern angegebenen Zeit.
Ein Halteverbot gilt auf oder an den Rändern einer Straße mit weißer Doppellinie entlang der Straßenmitte. Bei Parkverstößen gibt es häufig eine Parkkralle. Parken entgegen der Fahrtrichtung ist tagsüber erlaubt.
Um im Linksverkehr entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu blenden, müssen Scheinwerfer mit asymmetrischem Licht abgeklebt oder umgestellt werden. Informationen dazu erhält man in der Betriebsanleitung des Kfz oder beim Vertragshändler.

Kraftstoff
Diesel (Derv)
Die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern ist von Seiten der Fährgesellschaften aus Sicherheitsgründen untersagt.

Feiertage
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, erster und letzter Montag im Mai, letzter Montag im August, 25. und 26. Dezember Abweichende Feiertagsregelungen in Schottland und Nordirland