Interessante Informationen zum Thema Reisemobil mieten und Wohnmobil mieten
Reiseinformationen Europa
Lieber Reisemobil-Urlauber,
die vorliegenden Reiseinformationen für Europa wurden mit größter Sorgfalt und unter Einbeziehung kompetenter Quellen, z.B. des ADAC, für Sie zusammengestellt.
Generell möchten wir Ihnen raten, mit Ihrem Miet-Reisemobil möglichst auf offiziellen Campingplätzen oder Reisemobil-Stellplätzen zu übernachten, da beim „freien“ Stehen unter
Umständen Probleme, z.B. mit Behörden, entstehen können.
Wir behandeln das Thema „Kraftstoff“ hier nur am Rande, in allen Ländern ist Dieselkraftstoff vorhanden und ausschließlich zu tanken.
Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisehaftpflichtversicherung.
Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen überprüft, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinerlei Haftung übernehmen können, wenn hier fehlerhafte (z.B. duch neuere
Rechtsprechung) oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
Einreisebestimmungen, die für alle EU-Länder gelten:
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Verwendung gelten folgende Richtmengen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und110 Liter Bier. Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, daß die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land oder für mitgeführte Waren aus einem „Duty-free-Shop“ gelten geringere Mengen.
Abweichungen hiervon sind bei den jeweiligen Ländern gesondert aufgeführt.
Andorra
Deutsche Botschaft
Das deutsche Generalkonsulat in Barcelona ist zuständig für AndorraPasseig de Gracia 111
08008 Barcelona
Tel. (0034) 9 32 92 10 00
Fax (0034) 9 32 92 10 02
consalem_bcn@inicia.es
Tourismusinformation
Govern d‘AndorraMinisteri de Turisme i Cultura
Carrer Prat de la Creu, 62
Andorra la Vella/Andorra
Tel. (00376) 87 57 00
Fax (00376) 86 01 84
tursime@andorra.ad
www.andorra.ad
Einreisebestimmungen
Abhängig vom gewählten Einreiseweg gelten die spanischen bzw. französischen Einreisebestimmungen.Deutsche benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass (für einen Aufenthalt bis drei Monaten genügt der höchstens 1 Jahr abgelaufene Reisepass). Der Kinderausweis wird anerkannt, muss aber die Eintragung DEUTSCH enthalten.
Telefon
Nach Andorra: 00376 + Teilnehmernummer ohne die NullNach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
siehe auch Länderinformation SpanienADAC-Partnerclub Automobil Club d‘Andorra
13, rue Babot Camp, Andorra La Vella
Tel. (0376) 80 34 00
Fax (0376) 82 25 60
aca.premsa@andorra
Für Nicht-ADAC-Mitglieder: Club Automobil Tel. 821 666
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.Zeit
Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
Außerhalb beb. Ortschaften 90/Innerhalb beb. Ortschaften 40Rechts hat Vorfahrt außer auf Hauptstraßen. Verkehr bergauf hat Vorfahrt vor dem Verkehr bergab. Kreisverkehr: Weißes, dreieckiges Schild mit rotem Rand und drei schwarzen Pfeilen gibt dem Verkehr zum Kreisverkehr die Vorfahrt.
Feiertage
siehe Länderinformation Spanien
Belgien
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandAmbassade de la République fédérale d‘Allemagne
190 Avenue de Tervueren
B-1150 Brüssel
Telefon (0032-2) 7 74 19 11
Fax (0032-2) 7 72 36 92
info@bruessel.diplo.de
www.bruessel.diplo.de
Tourismusinformation
Belgisches VerkehrsamtCäcilienstraße 46
50667 Köln
Telefon (0221) 27 75 90
Fax (0221) 27 75 91 00
info@belgien-tourismus.de
www.belgien-tourismus.de
www.flandern.com
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 JahrenKinderausweis oder Eintrag im Elternpass. Führerschein und
Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Telefon
Nach Belgien 0032 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernr.Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 112Unfallrettung 112
Mobilfunk 112
Straßenhilfsdienst TCB-Touring Secours Tel. 070 344 777
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.Zeit
Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
| PKW/Wohnmobil bis 7,5t |
Wohnmobil über 7,5 t |
Gespann** |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
50 |
| außerorts | 90 | 60 | 90 | 90 |
| Schnellstraßen | 120 | 90 | 120** | 120 |
| Autobahnen | 120 | 90 | 120** | 120 |
* mit mindestens 2 Fahrstreifen (baulich getrennt).
** Bei Unfällen von Gespannen mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h muss
mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt in Deutschland nur bis 100 km/h zugelassen sind.
Promillegrenze: 0,5
Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 25 km/h, auch auf Autobahnen. Deshalb ist es Pflicht, die nächste Ausfahrt zu benutzen.
Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie. Polizeibeamte
können von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.
Feiertage
Neujahr, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (21.7.), Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, 25. Dezember
Zusätzlich Feiertage der verschiedenen Sprachgemeinschaften
Dänemark
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandStockholmsgade 57
DK-2100 Kopenhagen Oe.
Telefon 35 45 99 00
Telefax 35 26 71 05
tyskeamba@email.dk
Tourismusinformation
Dänisches FremdenverkehrsamtGlockengießerwall 2
20095 Hamburg
Telefon 0 180 5 32 64 63 (0,12 Euro/Min.)
Telefax (040) 65 03 19 30
daninfo@visitdenmark.com
www.daenemark.dt.dk
Einreisebestimmungen
Reisepass oder den Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen eigenen Kinderausweis mitführen. Führerschein und Fahrzeugschein.Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Für Tabakwaren, die in einem der 10 neuen EU-Beitrittsländer gekauft wurden, gelten geringere Mengen, z.B. dürfen aus Polen (Fähre Swinoujscie-Rönne/Bornholm) nur 200 Zigaretten mitgenommen werden.
Tabakwaren und Alkohol dürfen nur von Personen ab 16 Jahren mitgenommen werden.
Bei Einfuhr von zollfrei eingekaufter Ware oder Ware aus Nicht-EU-Ländern sowie für die Faröer-Inseln und Grönland sind die erlaubten Mengen an Alkohol und Tabakwaren noch geringer. Außerdem gibt es Höchstgrenzen u.a. für Tee, Kaffee, Parfüm, Toilettenwasser und andere Waren.
Telefon
Nach Dänemark 0045 + 8-stellige Teilnehmernummer (es gibt keine Ortsvorwahl)Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt: 112(von jeder Telefonzelle ohne Münzeinwurf)
Pannenhilfe ADAC (Telefon 79 42 42 85) oder FALCK (Telefon 79 42 42 42)
An den Notrufsäulen der Autobahnen werden Sie mit der Polizei verbunden.
Geld
Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (dkr, DKK), 1 dkr = 100 ÖreZeit
Dänemark (Kernland) ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.Faröer-Inseln ganzjährig Zeitunterschied minus 1 Stunde.
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
| PKW/Wohnmobil bis 7,5t |
Wohnmobil über 7,5 t |
Gespann** |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
50 |
| außerorts | 80 | 70 | 70 | 80 |
| Schnellstraßen | 80 | 80 | 70 | 80 |
| Autobahnen | 130 | 80 | 80 | 130 |
* Motorrad mit Anhänger 80 km/h
Promillegrenze: 0,5
Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden.
Auf Autobahnen ist das Warnblinklicht einzuschalten, wenn wegen eines Staus oder einer anderen Gefahrensituation plötzlich stark abgebremst werden muss.
Bis zu 10 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen besteht Parkverbot.
An Straßeneinmündungen bedeuten weiße Dreiecke auf der Fahrbahn Vorfahrt gewähren.
Bei Autobahnzufahrten sind in der Regel entsprechend der Beschilderung (zwei Pfeile, die sich zu einem Pfeil vereinen) beide Seiten gleichberechtigt und müssen sich gegenseitig einfädeln lassen.
Dieses Schild wird manchmal auch abseits von Autobahnen verwendet.
Achten Sie besonders auf die Einhaltung der Parkvorschriften.
Verstöße werden grundsätzlich mit mindestens 400 DKK Bußgeld belegt.
Kraftstoff
Auf Fährschiffen kann die Mitnahme von Treibstoff im Reservekanister aus Sicherheitsgründen verboten sein. Erkundigen Sie sich bei der Reederei.Feiertage
Neujahr, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Verfassungstag (5.6.), 25. und 26. Dezember.
Estland
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandSaksamaa Liitvabariigi Suursaatkond
Toom-Kuninga 11
15048 Tallinn
Tel. (0) 627 53 00
Fax (0) 627 53 04
deutschland@online.ee
www.germany.ee
Tourismusinformation
Baltikum Tourismus Zentrale (BTZ)Fremdenverkehrszentrale Estland - Lettland - Litauen
Katharinenstr. 19-20
10711 Berlin
Telefon (030) 89 00 90 91
Fax (030) 89 00 90 92
info@baltikuminfo.de
www.baltikuminfo.de
Einreisebestimmungen
Zur Einreise und einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der gültige Reisepass oder Personalausweis.Bei Kindern unter 16 Jahren ist der Eintrag im Pass eines Elternteils möglich. Jugendliche ab 16 Jahren benötigen einen eigenen Ausweis. Der Kinderausweis muss ab dem 7. Lebensjahr mit einem Lichtbild versehen sein.
Bei Einreise über Finnland/Helsinki - St.Petersburg ist das Visum der Russischen Föderation erforderlich. Führerschein und Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Aus Nicht-EU-Ländern dürfen Geschenke und andere Waren zum persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 175 Euro zollfrei eingeführt werden.
* Bei der Rückreise von Estland nach Deutschland ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) zu beachten.
Ausfuhr
Generell verboten ist die Ausfuhr von Kulturgütern, die vor dem Jahr 1700 hergestellt worden sind oder die gemäß Denkmalschutzgesetz zu Kulturdenkmälern zählen. Für die Ausfuhr von über 50 Jahre alten Kulturgütern wie z.B. Ikonen, ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.Telefon
Nach Estland 00 372 + Ortsvorwahl + TeilnehmernummerNach Deutschland 00 49 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Ferngespräche innerhalb Estlands 0 + Ortsvorwahl + Teilnehmernummer
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 110Unfallrettung/Notarzt 112
in den Mobilnetzen 112
Pannenhilfe Eesti Autoklubi Telefon (0) 6 97 91 88 , Mobilnetz 18 88
Geld
Zahlungsmittel ist die Estnische Krone. 1 Kroon (EEK) = 100 SentEs ist zu beachten, dass im Rahmen der Geldwäsche-Problematik mitgeführtes Geld ab 15 000 Euro (oder dem Gegenwert in Landeswährung) bei Befragen anzumelden sind.
Bargeld können sie bei Banken und den offi ziellen Wechselstuben umtauschen. Wechselquittungen sollten aufbewahrt werden. Es wird davon abgeraten, auf dem Schwarzmarkt Geld zu tauschen.
Zeit
Der Zeitunterschied beträgt ganzjährig + 1 Stunde.Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
| PKW/Wohnmobil bis 7,5t |
Wohnmobil über 7,5 t |
Gespann** |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
50 |
| außerorts | 90 | 70 | 70 | 90 |
| Schnellstraßen | 110 | 90 | 90 | 90 |
Promillegrenze: 0,0
Tagsüber muss ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Winterreifen sind vom 1.12.-1.3. vorgeschrieben.
Feiertage
Neujahr, Unabhängigkeitstag (24.2.), Karfreitag, 1. Mai, Siegestag (23.6.), Johannistag (24.6.), Tag der Wiedererlangung der Unabhängigkeit (20.8.), 25. und 26.Dezember.
Finnland
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandSaksan liittotasavallan suurlähetystö
Krogiuksentie 4
FI-00340 Helsinki
Telefon (09) 45 85 80
Telefax (09) 45 85 82 58
saksa@germanembassy.fi
Tourismusinformation
Finnische Zentrale für Tourismus
Lessingstraße 5
60325 Frankfurt am Main
Telefon (069) 50 07 01 57
Telefax (069) 7 24 17 25
finnland.info@mek.fi
www.finland-tourism.com/de
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen eigenen Kinderausweis mitführen. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme
der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Von Anfang Dezember bis Ende Februar jeden Jahres sind Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Profi ltiefe von mindestens 3 mm) für Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässigem
Gesamtgewicht vorgeschrieben.
Bei Gespannen muss auch der gebremste Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Spirituosen über 80 Vol.% dürfen nicht eingeführt werden,Spirituosen über 22 Vol.% nur von Personen ab 20 Jahren, alkoholische Getränke bis 22 Vol.% nur von Personen ab 18 Jahren.
Für Tabakwaren, die in den neuen EU-Beitrittsländern gekauft wurden, gibt es Beschränkungen, z.B. dürfen aus Estland (Fähre Tallinn-Helsinki) max. 200 Zigaretten oder 250 g Rauchtabak
mitgenommen werden.
Telefon
Nach Finnland 00358 + Ortsvorwahl ohne die erste Ziffer 0 + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 0049 oder 99049 oder 99449 oder 99949 (je nach Telekommunikations-Anbieter) + Ortsvorwahl ohne die erste Ziffer 0 + Teilnehmernummer
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt 112
Pannenhilfe Automobilclub Autoliitto Tel. (09) 77 47 64 00.
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Zeit
Der Zeitunterschied beträgt ganzjährig + 1 Stunde.
Höchstgeschwindigkeiten (km/ h) und besondere Verkehrsregeln
| PKW/Wohnmobil bis 7,5t |
Wohnmobil über 7,5 t |
Gespann** |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
50 |
| außerorts |
80-100 (1) |
80 (2) |
80 |
80-100 (3) |
| Autobahnen | 120 |
80 (2) |
80 |
120 (3) |
1) nach Beschilderung
2) 100 km/h dürfen jedoch fahren:
Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.1995 bis zu einem Leergewicht von 1875 kg;
Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.1981 bis zu einem Leergewicht von 1800 kg.
3) Motorrad mit Anhänger maximal 80 km/h
Promillegrenze: 0,5
Auch tagsüber muss inner- und außerorts mit Abblendlicht gefahren werden.
Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.
Beachten Sie die Wildwechsel-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig - und vor allem in der Dämmerung - die finnischen Straßen. Die Schilder geben die ungefähre Länge der Gefahrenzone
an. Bei einem Unfall mit einem Rentier oder Elch müssen Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle benachrichtigen (Notruf 112).
Von Anfang Dezember bis Ende Februar sind Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm) für alle Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht
vorgeschrieben. Bei Gespannen muss auch der gebremste Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Strafen für Verkehrsverstöße sind verhältnismäßig hoch; die jeweilige Bußgeldhöhe wird einkommensabhängig ermittelt.
Einige Schildertexte:
leiriytyminen kielletty = Camping verboten / kielletty = verboten / sateella liukas = Rutschgefahr bei Nässe / aluerajoitus = regionale Geschwindigkeitsbegrenzung / kiertotie = Umleitung / aja
hitaasti = langsam fahren / ajo sallittu omalla vastuulla = Befahren auf eigene Gefahr / kokeile jarruja = Bremstest machen / tietyš = Baustelle / tie rankenteilla = Straße im Bau /
päällystetyštä sowie kunnossapitotyš = Straßenarbeiten / kelirikko = Frostschäden / moottoritie = Autobahn / maantie = Landstraße / valtatie = Bundesstraße / keskusta = Stadtmitte,
Zentrum / silta = Brücke / lautta, lossi = Fähre / satama = Hafen /
rautatieasema = Bahnhof / lentoasema = Flughafen / opastus = Information / näkštorni = Aussichtsturm.
Kraftstoff
Steuerfreier Diesel („polttošljy“) darf nicht getankt werden.
Im Reservekanister darf Kraftstoff bis zu einer Menge von maximal 10 Litern zollfrei eingeführt werden. Auf Fährschiffen kann seine Mitnahme aus Sicherheitsgründen verboten sein. Erkundigen Sie
sich bei der Reederei.
Feiertage
Neujahr, Dreikönigstag (6.1.), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Mittsommer, Unabhängigkeitstag (5.11. und 6.12.), 24. bis 26. Dezember.
Frankreich
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
(Ambassade de la R publique f d rale d‘Allemagne)
13/15, Avenue Franklin D. Roosevelt
F-75008 Paris
Telefon: (01) 53 83 45 00
Fax: (01) 43 59 74 18.
info@amb-allemagne.fr
www.amb-allemagne.fr
Tourismusinformation
Französische Tourismusinformation
(Maison de la France)
Zeppelinallee 37
60325 Frankfurt
Telefon: 0 190 57 00 25 (0,62 Euro/Min),
ab 16.30 Uhr nur Prospektversand
Fax: 0 190 59 90 61 (0,62 Euro/Min)
info.de@franceguide.com
www.franceguide.com
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen
Versicherungskarte wird empfohlen.
Die Mitnahme von feststehenden Messern ist verboten. Detaillierte Auskunft über die Mitnahme von Waffen erteilt der für Frankreich zuständige Zollattaché in Berlin unter Telefon (030) 5
90 03 94 61 und Fax (030) 5 90 03 94 63.
Telefon
Nach Frankreich: 0033 + Telefonzonenvorwahl (1, 2, 3, 4 oder 5; für Paris die „1“) + achtstellige Teilnehmernummer
Nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Telefonieren im Land: Null + Telefonzonenvorwahl + Rufnummer
Notrufe/Straßenhilfsdienst
europaweite Notrufnummer: 112 (Handy und Festnetz)
oder nationale Notrufnummern
Polizei: 17
Unfallrettung: 15
Feuerwehr: 18
Straßenhilfsdienst deutschsprachige Notrufstation Tel. 0 800 089 222
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
| PKW |
Gespann |
Motorrad |
Wohnmobil |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
50 |
| außerorts | 90 | 90 | 90 | 90 |
| Schnellstraßen+ | 110 | 110* | 110 | 110 |
| Autobahnen | 130 | 130* | 130 | 130 |
*Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen
sind.
+ Zwei Fahrspuren in jeder Richtung
Promillegrenze: 0,5
Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden.
Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.
Kfz/Gespanne über 3,5 t: außerorts 80, auf Schnellstraßen (2 Fahrspuren in jeder Richtung) 100, auf Autobahnen 110 km/h.
Auf dreispurigen Straßen dürfen Kfz/Gespanne über 3,5 t bzw. Gespanne, die länger als 7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.
Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 45 km/h fahren.
Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben. Im Kreisverkehr haben dank entsprechender Beschilderung meist die Vorfahrt, die sich im Kreis befi nden.
Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern.
Straßenbahn hat Vorfahrt. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist nicht erlaubt.
Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden im allgemeinen strenger geahndet als in Deutschland. Für Alkoholdelikte werden besonders hohe Geldbußen erhoben.
Besondere Verkehrsschilder: Toutes Directions = alle Richtungen; Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits); Ralentir = langsam fahren; Centre Ville = zur Stadtmitte;
Déviation = Umleitung; Passage interdit = Durchfahrt verboten; Serrez à droite = Rechts halten; Vous n‘avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt; Fin d‘interdiction de dépasser
= Ende des Überholverbots
Feiertage
Neujahr, Karfreitag (im Elsass und in Lothringen), Ostermontag, 1. Mai, Ende des 2. Weltkriegs (8.5.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (14.7.), Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Gedenktag 1. Weltkrieg (11.11.), 25. Dezember, 26. Dezember (nur im Elsass und Lothringen)
Griechenland
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Karaoli & Dimitriou 3
106 75 Athen-Kolonaki
Telefon 21 07 28 51 11
Fax 21 07 25 12 05
boathens@internet.gr
www.athen.diplo.de
Tourismusinformation
Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Neue Mainzer Straße 22
60311 Frankfurt
Telefon (069) 2 57 82 70
Fax (069) 25 78 27 29
info@gzf-eot.de
www.gnto.gr
Einreisebestimmungen
Bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten genügt der Reisepass oder Personalausweis. Er muss mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Kinder unter 16 Jahren
müssen einen Kinderausweis mit sich führen oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt. Führerschein und Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Aus Nicht-EU-Ländern dürfen Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur eingeführt werden, wenn die dafür erforderlichen Unterlagen des Veterinäramtes des Ursprungslandes
vorliegen und die Waren angemeldet werden.
Ausfuhr
Die Mitnahme antiker Gegenstände ist verboten. In den Museen gibt es originalgetreue Repliken zu kaufen.
Telefon
Nach Griechenland 0030 + zehnstellige Teilnehmernummer,
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 112
Unfallrettung/Notarzt 112
in den Mobilnetzen 112
Die Touristenpolizei in Griechenland, Telefon 171, bietet Tag und Nacht Hilfe an.
Kostenpfl ichtiger Straßenhilfsdienst Autoclub ELPA Tel. 104 00
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Bei der Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, die den Gegenwert von 10 000 Euro übersteigt, ist Deklaration erforderlich.
Zeit
Der Zeitunterschied beträgt ganzjährig plus 1 Stunde.
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
| PKW/Wohnmobil | Gespann |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 |
50 |
40 |
| außerorts | 90/110* | 80 | 70 |
| Autobahnen | 120 | 80 | 90 |
*je nach Ausschilderung
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Motorradfahrer und Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gelten 0,2 Promille.
Gelbe Linien an den Straßenrändern in Athen sowie das Schild „Vorfahrtsstraße“ bedeuten auch Parkverbot.
Kraftstoff
Die Einfuhr von Kraftstoff in Kanistern, ihre Mitnahme auf Fährschiffen und das Auffüllen von Kanistern an Tankstellen sind verboten.
Feiertage
Neujahr (1.1. und 6.1.), Rosenmontag, Unabhängigkeitstag (25.3.), Griechisch-orthodoxer Karfreitag, 1. Mai, Griechisch-orthodoxer Ostermontag, Tag des hl. Geistes, Maria Himmelfahrt, Nationalfeiertag (28.10.), 25. und 26. Dezember
Großbritannien
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embassy of the Federal Republic of Germany
23 Belgrave Square
GB-London SW 1X 8PZ
Telefon (0044-20) 78 24 13 00
Fax (0044-20) 78 24 14 35
mail@german-embassy.org.uk
www.german-embassy.org.uk
Tourismusinformation
British Tourist Authority
Hackescher Markt 1
10178 Berlin
Telefon 0 180 1 46 86 42 (zum Ortstarif)
Fax (030) 31 57 19 10
gb-info@bta.org.uk
www.visitbritain.com
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass. Führerschein und Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Da die Mindestdeckungssummen deutlich unter den deutschen Standards liegen, ist der Versicherungsschutz mit der eigenen Versicherung zu klären.
Die Höchstbreite für Pkw-Anhänger beträgt 2,30 m, die Höchstlänge für einen einachsigen Anhänger 7 m (ohne Deichsel).
Der Besuch der Kanalinsel Guernsey mit Wohnmobil oder Wohnanhänger ist nicht gestattet; auf der Isle of Man sind Wohnanhänger nicht erlaubt.
Telefon
Nach Großbritannien 0044 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer.
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei und Unfallrettung 112
im Mobilnetz 112
Pannenhilfe Automobilclubs AA und RAC (0800) 0 28 90 18 (AA)
bzw. mit Mobiltelefon (01622) 76 23 42 oder (0800) 82 82 82 (RAC)
Geld
Zahlungsmittel ist das Britische Pfund, 1 Pfund (GBP) = 100 Pence
Zeit
Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt minus 1 Stunde.
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
| PKW/Wohnmobil/Motorrad | Gespann | |
| innerorts | 48 |
48 |
| außerorts | 96 | 80 |
| Schnellstraßen | 112 | 96 |
| Autobahnen | 112 | 96 |
Promillegrenze: 0,8
Es wird links gefahren und rechts überholt.
Anhänger an Motorrädern (unter 125 ccm) sind verboten.
Straßen ohne Vorfahrtsberechtigung sind gekennzeichnet durch Schilder (STOP oder GIVE WAY) oder Straßenmarkierungen (doppelte Linie: stoppen, doppelt unterbrochene Linie: langsam heranfahren).
Ist die Vorfahrt nicht geregelt, müssen sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verständigen. Beim Einfahren in mehrspurigen Kreisverkehr ist Einordnen notwendig: Zum Verlassen des Kreises an
der ersten Ausfahrt die linke, ansonsten
die rechte Fahrspur benutzen.
Quadratische, auf der Spitze stehende weiße Schilder kündigen Ausweichstellen an schmalen Straßen an.
Gelbe oder rote Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Park- oder Halteverbot zu der auf Schildern angegebenen Zeit.
Ein Halteverbot gilt auf oder an den Rändern einer Straße mit weißer Doppellinie entlang der Straßenmitte. Bei Parkverstößen gibt es häufig eine Parkkralle. Parken entgegen der Fahrtrichtung ist
tagsüber erlaubt.
Um im Linksverkehr entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu blenden, müssen Scheinwerfer mit asymmetrischem Licht abgeklebt oder umgestellt werden. Informationen dazu erhält man in der
Betriebsanleitung des Kfz oder beim Vertragshändler.
Kraftstoff
Diesel (Derv)
Die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern ist von Seiten der Fährgesellschaften aus Sicherheitsgründen untersagt.
Feiertage
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, erster und letzter Montag im Mai, letzter Montag im August, 25. und 26. Dezember Abweichende Feiertagsregelungen in Schottland und Nordirland
Irland
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embassy of the Federal Republic of Germany
31 Trimleston Avenue
Booterstown
IRL-Blackrock, Co., Dublin
Telefon (00353-1) 2 69 30 11
Fax (00353-1) 2 69 39 46
germany@indigo.ie
www.germanembassy.ie
Tourismusinformation
Irland Information Tourism Ireland
Gutleutstr. 32
60329 Frankfurt
Telefon (069) 66 80 09 50
Fax (069) 92 31 85 88
info@tourismireland.de
www.tourismireland.de
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen
Versicherungskarte wird empfohlen.
Die Einfuhr von frischen Fleisch-, Gefl ügel- oder Molkereiprodukten sowie Frischgemüse ist verboten.
Telefon
Nach Irland 00353 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernr.
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 999 und 112
Unfallrettung 999 und 112
im Mobilnetz 112
Pannenhilfe Irischer Automobilclub (AA) Tel. 1800 66 77 88
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Zeit
Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt minus 1 Stunde.
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
| PKW/Wohnmobil/Motorrad | Gespann | |
| innerorts | 50 |
50 |
| außerorts | 80 | 80 |
| Schnellstraßen | 100 | 100 |
| Autobahnen | 120 | 120 |
Promillegrenze: 0,8
Es wird links gefahren und rechts überholt. Wenn nicht anders angegeben, gilt die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ Parken ist auf Straßen mit dem Zeichen NO WAITING verboten. Um
im Linksverkehr entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu blenden, müssen Scheinwerfer mit asymmetrischem Licht abgeklebt oder umgestellt werden. Informationen dazu erhält man in der Betriebsanleitung
des Kfz oder beim Vertragshändler.
Kraftstoff
Diesel (Derv)
Die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanister ist von seiten der Fährgesellschaften aus Sicherheitsgründen untersagt.
Feiertage
Neujahr, St. Patrick’s Day, Karfreitag, Ostermontag, erster Montag im Mai, erster Montag im Juni, erster Montag im August, letzter Montag im Oktober, 25. und 26. Dezember.
Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, wird der darauf folgende Montag zum Feiertag.
Italien
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasciata della Repubblica Federale di Germania
Via San Martino della Battaglia 4
I-00185 Rom
Telefon 06 49 21 31
Fax 06 49 21 33 19
mail@deutschebotschaft-rom.it
www.ambgermania-roma.it
Tourismusinformation
ENIT Nationaler Italienischer Fremdenverkehrsverband
www.enit.it
Kaiserstraße 65
60329 Frankfurt
Telefon (069) 23 74 34
Fax (069) 23 28 94
enit.ffm@t-online.de
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein, Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Aus Slowenien dürfen Sie nur 200 Zigaretten einführen.
Telefon
Nach Italien 0039 + Vorwahl (beginnend mit „0“) + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernummer.
Die Vorwahlen (beginnend mit „0“) innerhalb Italiens sind
fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher müssen sie auch bei Ortsgesprächen immer mitgewählt werden.
Notrufe / Straßenhilfsdienst
Polizei 112
Unfallrettung 118
Mobilfunk 112
Pannenhilfe Automobilclub ACI Tel. 803 116
bzw. aus den Mobilnetzen Tel. 800 116 800
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW/Motorrad/Wohnmobil bis 3,5 t |
Wohnmobil über 3,5 t |
Gespann |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
| außerorts | 90 | 80 | 70 |
| Schnellstraßen* | 110 | 80 | 70 |
| Autobahnen | 130-150** | 100 | 80 |
* Bei Regen besteht auf allen Autobahnen ein Tempolimit von 110 km/h, auf Schnellstraßen von 90 km/h.
** Auf dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung.
Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel gekennzeichnet sein (in vielen ADAC-Geschäftsstellen
und im Fachhandel erhältlich).
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Das Tragen einer fl uoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfällen oder Pannen außerhalb von geschlossenen Ortschaften
ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein. Tagsüber muss das Abblendlicht auf Autobahnen und außerhalb geschlossener
Ortschaften eingeschaltet sein. Privates Abschleppen auf der Autobahn ist verboten. Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und
Busse reservierten - Parkflächen. Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt. Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf- und -abfahrten
wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet. Parkverstöße, Telefonieren mit Handy am Steuer, Fahren ohne Licht außerorts und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer
besonders hohen Geldbuße geahndet. Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.
Besondere Verkehrsschilder: Zona di silenzio = Hupverbot; Deviazione = Umleitung; Tenere la destra = Rechts fahren Tutte le direzioni = alle Richtungen; Rallentare = Langsam fahren; Senso unico =
Einbahnstraße; Sbarrato = Gesperrt; INIZIO Zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone.
Feiertage
Neujahr, Dreikönigstag, Ostermontag, Tag der Befreiung (25.4.), 1. Mai, Nationalfeiertag (2.6.), Pfi ngstmontag (nur Südtirol), Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, 25. und 26. Dezember
Lettland
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Vacijas Federativas Republikas vestnieciba
Raina Bulvaris 13
1050 Riga
Telefon 7 08 51 00
Fax 7 08 51 49
mailbox@deutschebotschaft-riga.lv
www.deutschebotschaft-riga.lv
Tourismusinformation
Baltikum Tourismus Zentrale (BTZ)
Fremdenverkehrszentrale Estland - Lettland - Litauen
Katharinenstr. 19-20
10711 Berlin
Telefon (030) 89 00 90 91
Fax (030) 89 00 90 92
info@baltikuminfo.de
www.baltikuminfo.de
Einreisebestimmungen
Zur Einreise und einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügen der gültige Reisepass oder Personalausweis. Bei Kindern unter 16 Jahren ist der Eintrag im Pass eines Elternteils möglich. Jugendliche ab
16 Jahren benötigen einen eigenen Ausweis. Der Kinderausweis muss ab dem 10. Lebensjahr mit einem Lichtbild versehen sein.
Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Das Reiseland (LV) muss auf der Internationalen Grünen Karte aufgeführt sein.
Bei der Rückreise von Lettland nach Deutschland ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) zu beachten.
Ausfuhr
Erkundigen Sie sich bereits bei der Einreise nach den strengen Ausfuhrbestimmungen von Antiquitäten, Kunstgegenständen und alten, vor 1945 veröffentlichten Büchern.
Telefon
Nach Lettland 00 371 + Teilnehmernummer (siebenstellig)
Nach Deutschland 00 49 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 02/112
Unfallrettung/Notarzt 03/112
in den Mobilnetzen 112
Straßenhilfsdienst des lettischen Automobilclubs Auto-Moto
Society of Latvia (LAMB) Tel. 8 00 00 00, im Mobilnetz 188.
Geld
Währungseinheit 1 Lats (LVL) = 100 Santims
Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Geldwäsche-Problematik mitgeführtes Geld ab 15 000 Euro (oder dem Gegenwert in Landeswährung) bei Befragen anzumelden sind.
Es wird davon abgeraten, auf dem Schwarzmarkt Geld umzutauschen.
Geld können Sie in den offi ziellen Wechselstuben und in Banken tauschen. Wechselquittungen sollten aufbewahrt werden.
Es wird empfohlen, das Bargeld im Land zu verbrauchen.
Zeit
Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt ganzjährig + 1 Std.
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Wohnmobil bis 2,8 t |
WoMo bis 7,5 t |
Gespann |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
50 |
| außerorts | 90 | 90 | 80 | 90 |
| Autobahnen | 110 | 90 | 80 | 90 |
Promillegrenze: 0,5
Auch am Tag muss ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Winterreifen sind vom 1.12.-1.3. vorgeschrieben.
Zu einer defensiven Fahrweise wird dringend geraten.
Feiertage
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Mittsommerfest, Johannistag (24.6.), Tag der Unabhängigkeit (18.11.), 25. und 26. Dezember, 31. Dezember
Liechtenstein
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83
3006 Bern
Telefon: 0041 (0) 3 13 59 41 11
Fax: 0041 (0) 3 13 59 44 44
post@deutsche-botschaft.ch
www.deutsche-botschaft.ch
Tourismusinformation
Schweiz Tourismus
Tel. 00800 10 02 00 30 (Mo-Sa 8.30-19.00 Uhr)
Fax 00800 10 02 00 31
info.de@switzerland.ch
www.myswitzerland.com
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen
Versicherungskarte wird empfohlen.
Zollfrei zum Verbrauch bleiben: 1 L Spirituosen über 15 Volumenprozent, und 2 L Wein oder andere alkoholische Getränke bis 15 Volumenprozent, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (für
Personen ab 17 Jahren). Reiseproviant für einen Tag, außerdem für Personen ab 15 Jahren höchstens 0,5 kg Fleisch vom Rind, Kalb, Schwein, Schaf oder von der Ziege (frisch, gekühlt oder gefroren),
anderes Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art bis 3,5 kg, sowie 1 kg Butter. Für empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten besondere
Höchstmengen.
Telefon
Nach Liechtenstein 00423 + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernr.
Innerhalb Liechtensteins: Teilnehmernummer (eine Ortsvorwahl gibt es nicht)
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 117
Feuerwehr 118
Rettungsdienst 144
Die Pannenhilfe des Schweizer Touringclub TCS kann rund um die Uhr unter der Nummer 140, aus den Mobilnetzen unter 03 18 50 53 11 angefordert werden.
Geld
Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken (CHF).
Zeit
Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW/Motorrad/Wohnmobil bis 3,5 t |
Gespann |
Wohnmobil über 3,5 t |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
| außerorts | 80 | 80* | 80 |
| Schnellstraßen | 100 | 80* | 100 |
* übersteigt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 1000 kg, ist nur 60
km/h erlaubt. Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 30 km/h fahren.
Promillegrenze 0,8
In Tunnels Abblendlicht einschalten. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand,
die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten
Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot. Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärts fahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten.
Feiertage
Neujahr, Berchtoldstag (2.1.), Dreikönigstag, Maria Lichtmess (2.2.), Faschingsdienstag, Josefstag (19.3.), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfi ngstmontag, Fronleichnam, Staatsfeiertag (15.8.), Maria Empfängnis, Allerheiligen, 25. und 26. Dezember, Silvester
Litauen
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Vokietijos Federacines Respublikos ambasada
Sierakausko Gatve 24/8
03105 Vilnius
Telefon 52 10 64 00
Fax 52 10 64 46
germ.emb@takas.lt
www.deutschebotschaft-wilna.lt
Tourismusinformation
Baltikum Tourismus Zentrale (BTZ)
Fremdenverkehrszentrale Estland - Lettland - Litauen
Katharinenstr. 19-20
10711 Berlin
Telefon (030) 89 00 90 91
Fax (030) 89 00 90 92
info@baltikuminfo.de
www.baltikuminfo.de
Einreisebestimmungen
Zur Einreise und einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügen der gültige Reisepass oder Personalausweis. Bei Kindern unter 16 Jahren ist der Eintrag im Pass eines Elternteils möglich. Jugendliche ab
16 Jahren benötigen einen eigenen Ausweis. Der Kinderausweis muss ab dem 7. Lebensjahr mit einem Lichtbild versehen sein. Wir empfehlen bei Reisen nach Litauen, für Kinder immer einen eigenen
Ausweis mit Lichtbild mitzuführen.
Der Transit über das Gebiet von Kaliningrad (Königsberg) ist nur mit einem Visum der Russischen Föderation möglich.
Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Bei der Rückreise von Litauen nach Deutschland ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) zu beachten.
AUSFUHR: Die Ausfuhr von Antiquitäten, z.B. Ikonen, ist generell nur mit einer Ausfuhrgenehmigung möglich.
Telefon
Nach Litauen 00370 + Ortsvorwahl + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 00 49 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernr.
Die Vorwahlen sind in Litauen als fester Bestandteil der Telefonnummern auch bei Ortsgesprächen zu wählen.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 02/112
Unfallrettung/Notarzt 03/112
in den Mobilnetzen 112
Pannenhilfe leistet der Straßenhilfsdienst des Automobilclub von Litauen (LAS). Telefonnummer 8 80 00 00 00 oder 5 21 0442 1/2, im Mobilnetz 18 88
Geld
Zahlungsmittel 1 Litas (LTL) = 100 Centas
Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Geldwäsche-Problematik mitgeführtes Geld ab 15.000 Euro (oder dem Gegenwert in Landeswährung) bei Befragen anzumelden sind.
Es wird empfohlen das Bargeld im Land zu verbrauchen.
Es wird davon abgeraten, auf dem Schwarzmarkt Geld umzutauschen.
Geld können Sie in den offi ziellen Wechselstuben und in Banken tauschen. Wechselquittungen sollten aufbewahrt werden.
Zeit
Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt ganzjährig + 1 Std.
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW/Wohnmobil bis 3,5 t |
Wohnmobil/Gespann bis 7,5 t |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
| außerorts | 90 | 70 | 90 |
| Autobahnen | 110 | 110 | 110 |
Promillegrenze: 0,4
Tagsüber muss vom 1.November - 1.März mit Abblendlicht gefahren werden.
Winterreifen sind vom 1.November - 1.April vorgeschrieben.
Zu einer defensiven Fahrweise wird dringend geraten.
Feiertage
Neujahr, Unabhängigkeitstag (16.2.), Tag der Unabhängigkeit-Erneuerung (11.3.), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Mittsommerfest, Nationalfeiertag (6.7.), Krönungstag, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, 25. und 26. Dezember
Luxemburg
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambassade de la République fédérale d‘Allemagne
20-22 Avenue Emile Reuter
L-2420 Luxembourg,
Telefon (00352) 45 34 45-1
Fax (00352) 45 56 04
www.webplaza.pt.lu/public/dtbotlux
Tourismusinformation
Luxemburgisches Fremdenverkehrsamt
Bismarckstr. 23-27
41061 Mönchengladbach
Telefon (02161) 20 88 88
Fax (02161) 27 42 22
info@ont.lu • www.ont.lu
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte
wird empfohlen. Es ist max. 1 kg Fleisch erlaubt.
Telefon
Nach Luxemburg 00352 + Teilnehmernummer.
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizeinotruf 113
Unfallrettung 112
Mobilfunknetz 112
Pannenhilfe 2 60 00
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW/Wohnmobil bis 3,5 t |
WoMo über 3,5 t |
Gespann |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
50 |
| außerorts | 90 | 75 | 75 | 90 |
| Autobahnen* | 130 | 90 | 90 | 130 |
* Bei Nässe muss die Geschwindigkeit auf Autobahnen um 20 (Pkw und Motorrad) bzw. 15 (Gespanne) km/h verringert werden. Promillegrenze: 0,8
Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie.
Polizeibeamte können von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.
Kraftstoff
Das Mitführen von Kraftstoff in Kanistern ist untersagt.
Feiertage
Neujahr, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfi ngstmontag, Nationalfeiertag (23.6.), Maria Empfängnis, Allerheiligen, Allerseelen, 25. und 26. Dezember Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, können auf den folgenden Montag gelegt werden.
Monaco
Deutsche Botschaft
Das deutsche Generalkonsulat in Marseille ist zuständig für Monaco:
Consulat Général de la République fédérale d‘Allemagne
338, Avenue du Prado
F-13295 Marseille Cedex 8
Telefon: (0033-4) 91 16 75 20
Fax: (0033-4) 91 16 75 28
Tourismusinformation
Monaco Informations-Centrum
Königsallee 27-31
WZ Center
40212 Düsseldorf
Telefon: (0211) 3 23 78 43/45
Fax: (0211) 3 23 78 46.
monaco-duesseldorf@t-online.de
Einreisebestimmungen
Siehe Frankreich
Telefon
Von Deutschland nach Monaco: 00377
Von Monaco nach Deutschland: 0049
Notrufe / Straßenhilfsdienst
Siehe Frankreich
Geld
Währung ist der Euro.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
Im gesamten Fürstentum Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h.
Die Einfahrt mit einem Wohnanhänger in das Fürstentum ist nicht erlaubt.
Promillegrenze: 0,5
Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für Frankreich.
Kraftstoff
Siehe Frankreich
Feiertage
Siehe Frankreich
Niederlande
Deutsche Botschaft
Groot Hertoginnelaan 18-20
NL-2517 Den Haag
Telefon (0031-70) 3 42 06 00
Fax (0031-70) 3 65 19 57
ambduits@euronet.nl
www.duitse-ambassade.nl
Tourismusinformation
Niederländisches Büro für Tourismus
Postfach 270580
50511 Köln
Tel. 0 180 5 34 33 22
Fax 0 180 5 34 33 20
info@niederlande.de
www.niederlande.de
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 14 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass. Für Kinder über 14 Jahren Kinderausweis mit Passfoto. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Telefon
Nach den Niederlanden 0031 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernr.
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 112
Unfallrettung 112
Mobilfunk 112
Pannenhilfe des ANWB Tel. 08 00 08 88
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Wohnmobil bis 3,5 t |
Gespann über 3,5 t |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
| außerorts | 80 |
80 |
80 |
| Schnellstraßen | 100 |
80 |
100 |
| Autobahnen | 120 | 80 | 120 |
Promillegrenze: 0,5
Auf mit »B« beschilderten Straßen dürfen nur Fahrzeuge bis max. 2,20 m Breite fahren.
Parken an gelben Bordkanten ist verboten. Für Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen werden wesentlich höhere Bußgelder erhoben als in Deutschland. Bei Parkverstößen gibt es häufi g
eine Parkkralle.
Feiertage
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Geburtstag der Königin (30.4.), Nationaler Befreiungstag (5.5.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 25. und 26. Dezember
Norwegen
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Oscarsgate 45
N-0258 Oslo 2
Telefon (0047) 23 27 54 00
Telefax (0047) 22 44 76 72, 23 27 54 49
info@oslo.diplo.de
Tourismusinformation
Norwegen-Versand
Postfach 94 02 96
60460 Frankfurt am Main
Telefon 0 180 5 00 15 48 (0,12 Euro/Min.)
Telefax 0 180 5 66 79 29 (0,12 Euro/Min.)
www.visitnorway.com
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren müssen
im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen eigenen Kinderausweis mitführen. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden.
Tabakwaren dürfen nur von Pers. ab 18 J. eingeführt werden.
Pro Person ab 13 Jahren dürfen insgesamt bis zu 10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Nahrungsmittel mitgeführt werden.
Die Einfuhr von Kartoffeln ist verboten.
Kinder unter 12 Jahren dürfen mit Ausnahme von Schokolade, Süßigkeiten und Erfrischungsgetränken keine Lebensmittel einführen.
Insgesamt sind Waren bis zu einem Wert von 6.000 norwegische Kronen abgabenfrei. Der Wert der Lebensmittel ist bei der Berechnung dieser Grenze zu berücksichtigen.
Telefon
Nach Norwegen 0047 + 8stellige Teilnehmernummer (es gibt keine Ortsvorwahl)
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienste
Polizei 112
Unfallrettung/Notarzt 113
Alarmzentrale Automobilclub NAF Tel. 81 00 05 05
Geld
Zahlungsmittel ist die Norwegische Krone (NOK), 1 NOK = 100 Öre.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW/Wohnmobil bis 3,5 t |
Wohnmobil über 7,5 t |
Gespann |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
50 |
| außerorts | 80 | 80 | 60/80* | 80** |
| Schnellstraßen | 90 | 80 | 60/80* | 90** |
| Autobahnen | 90 | 80 | 60/80* | 90** |
* 60 km/h gilt für Gespanne mit ungebremstem Anhänger, wenn das aktuelle Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 300 kg beträgt.
** Motorrad mit Anhänger 80 km/h
Promillegrenze: 0,2
Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden. Die Straßenbahn hat Vorfahrt.
Wohn- und Bootsanhänger dürfen maximal 2,55 m breit sein. Ist der Anhänger über 2,30 m breit und zudem der Breiten-Unterschied zwischen Zugfahrzeug und Anhänger größer als 50 cm, müssen an beiden
Außenspiegeln in Fahrtrichtung euronorm-gerechte, weiße Rückstrahler angebracht werden. Beachten Sie die Wildwechsel-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig - und vor allem in der
Dämmerung - die Straßen. Benachrichtigen Sie nach einem Wildunfall, bei dem ein Tier verletzt oder getötet wurde, unverzüglich die nächste Polizeidienststelle.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zwischen 15. Oktober und dem 1. Sonntag nach Ostern das Mitführen von Schneeketten Pflicht.
Das Übernachten in Wohnmobilen oder Wohnanhängern ist an Rastplätzen und je nach Beschilderung verboten.
Wohn- und Bootsanhänger dürfen maximal 2,55 m breit sein.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zwischen 15. Oktober und dem 1. Sonntag nach Ostern das Mitführen von Schneeketten vorgeschrieben.
Die Bußgelder für Verkehrsübertretungen liegen erheblich über den deutschen. Insbesondere Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte werden drastisch geahndet.
Besondere Verkehrsschilder:
Forbikjøring forbudt = Überholverbot / gjennomkjøring forbudt = Durchfahrt verboten / kjør sakte = langsam Fahren / omkjøring = Umleitung / svake kanter = Fahrbahnrand nicht befahrbar.
Feiertage
Neujahr, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (17.5.), 25. und 26. Dezember
Österreich
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Metternichgasse
1130 Wien
Telefon: (01) 7 11 54
Fax: (01) 7 13 83 66
diplo@deubowien.at
www.deubowien.at
Tourismusinformation
Austria.Info -Urlaubsservice Center der Österreich Werbung
Postfach 83
1043 Wien
Tel. 0 1802 10 18 18 (Ortstarif)
Fax 0 1802 10 18 19
urlaub@austria.info • www.austria.info/de
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen
Versicherungskarte wird empfohlen.
Bei der Einreise aus Slowenien, Ungarn und der Slowakei gilt für Zigaretten eine Freimenge von 200 Stück (für alle anderen Tabakwaren gelten die EU-Richtmengen); aus der Tschechischen Republik
sind entweder 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak erlaubt.
Telefon
Nach Österreich 0043 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernr.
Nach Deutschland 0049 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 133
Unfallrettung/Notarzt 144
Mobilfunk 112
Straßenhilfsdienst
Pannenhilfe österreichischer Automobilclubs ÖAMTC Tel. 120
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Motorrad / Wohnmobil bis 3,5 t |
Wohnmobil bis 7,5 t |
Gespann bis 3,5 t |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
| außerorts/Schnellstr. | 100 |
70 |
100* |
| Autobahnen | 130** |
80 |
100+ |
* mit Anhänger über 750 kg, wobei das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet, gilt 80 km/h. Übersteigt das zGG des Anhängers das Eigengewicht des
Zugfahrzeuges gilt 70 km/h. Für Gespanne über 3,5 t zul. Gesamtgewicht gilt ebenfalls 70 km/h
+ für Gespanne bis 3,5 t bei denen das zGG des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt und für Gespanne über 3,5 t zGG gilt 80 km/h
** Auf folgenden Autobahnen gilt von 22-5 Uhr 110 km/h: Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn (A13) und Rheintalautobahn (A14).
Promillegrenze: 0,5.
Im Bereich von 80 m vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden. Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die
Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind. Im Kreisverkehr hat der von rechts Einfahrende Vorfahrt, es sei denn es ist anders beschildert.
Das Tragen einer refl ektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen
und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein. Abblendlicht ist auch bei Tag zwingend vorgeschrieben. In den meisten Städten gelten Kurzparkzonen-Regelungen, auf die nur am
Beginn und Ende des Parkbereiches durch ein Schild hingewiesen wird. Handelt es sich um ganze Stadtgebiete, werden die einzelnen Zonen nicht angezeigt. Die Parkscheine (max. Geltungsdauer 3 Std.)
sind an Automaten, an Tankstellen, in Trafi ken (Tabakläden) und beim ÖAMTC erhältlich. Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den
fl ießenden Verkehr frei bleiben. Am eingeschränkten Halteverbot - mit Ausnahme von Kurzparkzonen - darf bis zu 10 Minuten gehalten werden. Gelbe Zick-Zacklinien bedeuten Halte- und Parkverbot.
Kindern ist immer das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Motorrad- und Mopedfahrer müssen einen kleinen Verbandskasten mitführen. Die Mindestprofi ltiefe bei Winterreifen muss 4 mm betragen.
Ansonsten gelten sie als Sommerreifen. Verkehrszuwiderhandlungen können an Ort und Stelle mit einem sog. Organmandat (Verwarnungsgeld) bis zu ca. 36,00 Euro geahndet werden. Schwerwiegendere
Verstöße wie z.B. Alkoholdelikte werden angezeigt. Rechtskräftige Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide ab einem Betrag von ca. 25 Euro können auch in Deutschland vollstreckt werden. Bitte
beachten Sie unbedingt die Mautpflicht (über 3,5 t) oder Vignettenpfl icht auf Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.
Feiertage
Neujahr, Dreikönig, Ostern, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Nationalfeiertag (26.10.), Allerheiligen, Maria Empfängnis, 25. und 26. Dezember
Polen
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasada Republiki Federalnej Niemiec
ul. Dabrowiecka 30
03-932 Warszawa/Warschau
Telefon (022) 5 84 17 00
Fax (022) 5 84 17 39
info@ambasadaniemiec.pl
www.ambasadaniemiec.pl
Tourismusinformation
Polnisches Fremdenverkehrsamt
Kurfürstendamm 71
10709 Berlin
Telefon (030) 2 10 09 20
Fax (030) 21 00 92 14
info@polen-info.de
www.polen-info.de
Einreisebestimmungen
Zur Einreise und einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren müssen einen Kinderausweis mit Lichtbild mit sich führen oder im
Reisepass eines Elternteils eingetragen sein.
Touristen müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft bei der Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) registriert sein. Bei Aufenthalten in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen übernimmt
dies die Rezeption. Führerschein und Fahrzeugschein sind mitzuführen. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Bei der Rückreise von Polen nach Deutschland ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) zu beachten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Gemälde), die aus der Zeit vor 1945 stammen, ist ohne vorherige Genehmigung der zuständigen polnischen Behörden verboten.
Telefon
Nach Polen 00 48 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernr.
Nach Deutschland 00 49 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmenr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 997/112
Unfallrettung/Notarzt 999
in den Mobilnetzen 112
Polnischer Automobilclub PZM Tel. (022) 5 32 84 33
Geld
Zahlungsmittel: 1 Polnischer Zloty (PLN) = 100 Groszy
Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Geldwäsche-Problematik mitgeführte Gelder ab 15 000 Euro (oder dem Gegenwert in Landeswährung) bei Befragen anzumelden sind.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Motorrad / Wohnmobil bis 3,5 t |
Gespann / Wohnmobil über 3,5 t |
|
| innerorts | 50 | 50 |
| außerorts | 90 |
70 |
| Schnellstraße | 100** |
80 |
| Autobahnen | 130 |
80 |
* Innerorts gilt 50 km/h zwischen 5-23 Uhr, 60 km/h zwischen 23-5 Uhr.
In einigen Stadtzentren wie Warschau ist generell ein Tempolimit von 50 km/h ausgeschildert.
** Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobil bis 3,5 t ein Tempolimit von 110 km/h.
Promillegrenze: 0,2
Ab 1. Oktober bis Ende Februar muss am Tag mit Abblendlicht gefahren werden. Überholverbot besteht im Bereich von Kreuzungen. Halteverbot gilt 100 m vor und nach Bahnübergängen. Straßenbahnen
haben an Kreuzungen und gleichrangigen Straßen Vorfahrt. Jeder Unfall ist der Polizei zu melden.
Kraftstoff
Diesel (ON)
Aus Polen dürfen ohne Verbrauchssteuer außer dem Kraftstoff im Fahrzeugtank maximal 10 l in einem Kanister ausgeführt werden.
Feiertage
Neujahr, Ostermontag, 1. Mai, Nationalfeiertag (3.5.), Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Unabhängigkeitstag (11.11.), 25. und 26. Dezember
Portugal
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embaixada da Republica Federal da Alemanha
Campo dos Mártires de Pátria, 38
1169-043 Lisboa
Telefon: (21) 8 81 02 10
Fax: (21) 8 85 38 46
embaixada.alemanha@clix.pt
www.embaixada-alemanha.pt
Tourismusinformation
ITP, Portugiesisches Touristikamt
Schäfergasse 17
60313 Frankfurt/M.
Tel. 0 180 5 00 49 30 (0,12 Euro/Min.)
Fax 0 180 5 22 21 55
info@visitportugal.com
www.visitportugal.com
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Die Mitnahme von Waffen ist verboten.
Telefon
Nach Portugal 00351 + 2 + Ortskennziffer + Teilnehmernr.
Nach Deutschland 0049 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 112
Unfallrettung/Notarzt 112
Pannenhilfe portugiesischer Automobilclub Tel. 21 9 42 91 03
(Lissabon),wenn sich der Pannenort zwischen Pombal und der Algarve befi ndet, oder Tel. 22 8 34 00 01 (Porto), wenn der Pannenort nördlich von Pombal liegt.
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Zeit
Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt auf dem Festland und Madeira ganzjährig minus eine Stunde, auf den Azoren minus 2 Stunden.
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Motorrad / Wohnmobil bis 3,5 t |
Wohnmobil über 3,5 t |
Gespann |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
| außerorts | 90/100* |
80/90* |
70/80* |
| Autobahnen** | 120 |
110 |
100 |
* die Tempolimits sind entsprechend ausgeschildert.
** Autofahrer, die den Führerschein noch kein ganzes Jahr besitzen, dürfen auf Autobahnen nur 90 km/h fahren. Die entsprechenden Plaketten (in den Büros des ACP erhältlich) müssen sichtbar am
Heck des Fahrzeuges angebracht sein.
Promillegrenze: 0,5
Rechts hat Vorfahrt, jedoch motorisierte Fahrzeuge immer vor Radfahrern und Fuhrwerken. Das Mitführen einer gängigen 12-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
Besondere Verkehrsschilder: Alto = Halt; Atencao/Cuidado =Achtung/ Vorsicht; Curva perigrosa = gefährliche Kurve; De passagem = Vorfahrt achten; Estacionamento proibido = Parkverbot; Ir pela
direita (esquerda) = rechts (links) fahren
Feiertage
Neujahr, Karfreitag, Portugaltag (25.4.), 1. Mai, Fronleichnam, Camoes Tag (10.6.), Mariä Himmelfahrt, Tag der Republik (5.10.), Allerheiligen, Unabhängigkeitstag (1.12.), 25. Dezember
Weitere regionale Feiertage
San Marino
Deutsche Botschaft
Siehe Italien
Tourismusinformation
Uffi cio di Stato per il Turismo
Palazzo del Turismo, Contrada Omagnano 20
47890 San Marino
Telefon 0549 88 29 98 88 24 10
Fax 0549 88 25 75
statoturismo@omniway.sm
www.omniway.sm
Einreisebestimmungen
Siehe Italien
Telefon
Nach San Marino 00 378 + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 00 49 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhoilfsdienst
Siehe Italien
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
Siehe Italien
Kraftstoff
Siehe Italien
Feiertage
Siehe Italien. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird der folgende Montag zum Feiertag.
Schweden
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Tyske Ambassaden
Skarpögatan 9
S-115 27 Stockholm
Telefon (08) 6 70 15 00
Telefax (08) 6 70 15 72
info@german-embassy.se
Tourismusinformation
Schweden-Werbung für Reisen und Touristik GmbH
Telefon 00800 - 30 80 30 80 (gebührenfrei)
Telefax (0046 620) 1 50 11
info@swetourism.de
www.visit-sweden.com
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen eigenen Kinderausweis mitführen. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es gibt Einschränkungen für die Mitnahme von Fleisch und Fisch: Es dürfen bis zu 1 kg konservierte Fleischprodukte in Dosen mitgenommen werden, sonstiges Fleisch und sonstige Fleischprodukte sind bis zu 15 kg pro Person gestattet. Fische sind ebenso bis zu 15 kg pro Person erlaubt, jedoch nur im gereinigten und ausgenommenen Zustand. Die Mitnahme von Rindfleisch und Fleischprodukten aus Großbritannien und Irland ist verboten.
Telefon
Nach Schweden 0046 + Ortskennzeichen ohne die Null + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 0049 + Ortskennzahl o. Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt 112
Straßenhilfsorganisationen „Assistancekåren“ (Tel. 020 912
912) sowie „FALCK“ (Telefon 087 679 000).
Geld
Zahlungsmittel: 1 Schwedische Krone (skr, SEK) = 100 Öre
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
| PKW/Wohnmobil bis 3,5t |
Wohnmobil über 3,5 t |
Gespann |
Motorrad |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
50 |
| außerorts | 70-90 (a) | 80 | 80 (c) | 70-90 (a,b) |
| Schnellstraßen | 90-110 (a) | 90 | 80 (c) | 90-110 (a,b) |
| Autobahnen | 110 | 90 | 80 (c) | 110 (b) |
(a) entsprechend der Beschilderung,
(b) jedoch Motorrad mit Anhänger nur 80 km/h
(c) jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn:
- der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
- der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
Promillegrenze: 0,2
Das Abblendlicht muss während der Fahrt immer eingeschaltet sein. Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt. Eine durchgehende, gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet „Halteverbot“. Eine
gestrichelte, gelbe Linie oder eine gelbe Zickzack-Linie am Fahrbahnrand bzw. unser Schild „eingeschränktes Halteverbot“ bedeuten „Parkverbot“. In größeren Städten gelten
oft Sonderregelungen für Halten und Parken sowie für die Aufstellung und Markierung der Schilder. Fragen Sie bei Unklarheiten vor Ort nach. Der besonders markierte rechte Fahrstreifen auf einigen
Land- und Schnellstraßen dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen. Das Schild „M“ (weißer Buchstabe auf blauem Grund) auf Ihrer Straßenseite bedeutet:
Gegenverkehr beachten und gegebenenfalls folgende Ausweichstelle benutzen! Achten Sie auf Wildwechsel, vor allem in der Dämmerung. Bekannte Wildwechsel sind ausgeschildert. Wurde bei einem Unfall
mit Wildtieren das Tier verletzt oder getötet, müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen. Bußgelder für Verkehrsverstöße sind höher als bei uns. Geschwindigkeitsdelikte werden streng
geahndet. Alkoholdelikte können schneller als bei uns mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug belegt werden.
Kraftstoff
Auf Fähren kann die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister aus Sicherheitsgründen verboten sein. Fragen Sie die Reederei. Es dürfen bis zu 10 l Kraftstoff im Reservekanister zollfrei eingeführt werden. Bei der Fahrt innerhalb Schwedens sind im Reservekanister aus Sicherheitsgründen bis zu 30 Liter Kraftstoff erlaubt.
Feiertage
Neujahr, Dreikönig, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag/6.6.), Mittsommernachtstag, Allerheiligen, 24. Dezember (halbtags), 25. und 26. Dezember, Silvester (halbtags)
Schweiz
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83
3006 Bern
Telefon: 0041 (0) 3 13 59 41 11
Fax: 0041 (0) 3 13 59 44 44
post@deutsche-botschaft.ch
www.deutsche-botschaft.ch
Tourismusinformation
Schweiz Tourismus
Tel. 00800 10 02 00 30 (Mo-Sa 8.30-19.00 Uhr)
Fax 00800 10 02 00 31
info.de@switzerland.ch
www.myswitzerland.com
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Telefon
In die Schweiz 0041 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernr.
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernr.
Die Vorwahlen innerhalb der Schweiz sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher muss sowohl bei Orts- als auch bei Ferngesprächen immer die Vorwahl mit der „0“ gewählt werden.
Notruf
Polizei 117
Unfallrettung/Notarzt: 144 oder über die Polzei
Mobilfunk 112
Pannenhilfe Schweizer Touringclub TCS Tel. 140, Mobilnetze 03 18 50 53 11
Geld
Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken (CHF), 1 CHF = 100 Rappen
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Motorrad / Wohnmobil bis 3,5 t |
Gespann |
Wohnmobil über 3,5 t |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
| außerorts | 80 |
80 |
80 |
| Schnellstraßen | 100 |
80 |
100 |
| Autobahnen | 120 |
80 |
100 |
Promillegrenze: 0,5
Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt. In Tunnels Abblendlicht einschalten. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten
Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot. In Städten mit so genannten »Blauen Zonen« ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß den Anordnungen auf dem am Anfang und Ende
der blauen Zonen angebrachten Schild „Parkieren mit Parkscheibe“ und der auf der Rückseite der Parkscheiben angegebenen zulässigen Parkdauer gestattet. Parkscheiben sind in Garagen,
an Tankstellen, Kiosken, Polizeistationen usw. erhältlich. Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärts fahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den
linken Fahrstreifen nicht benutzen. Schwere Verkehrsverstöße, auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden mit besonders hohen Bußgeldern geahndet.
Kraftstoff
Kraftstoff in Kanistern bleibt bis 25 l zollfrei.
Feiertage
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag (1.8.), 25. Dezember
Weitere kantonalabhängige Feiertage
Slowakei
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Vel vyslanectvo Spolkovej republiky Nemecko
Hviezdoslavovo nam. 10
813 03 Bratislava/Preßburg
Telefon (02) 59 20 44 00
Fax (02) 54 41 96 34
public@germanembassy.sk • www.germanembassy.sk
Tourismusinformation
Slowakische Zentrale für Tourismus
Zimmerstrasse 27
10969 Berlin
Telefon (030) 25 94 26 40
Fax (030) 25 94 26 41
sacr-berlin@botschaft-slowakei.de
www.slovakiatourism.sk
Einreisebestimmungen
Zur Einreise und einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügen der gültige Personalausweis oder Reisepass. Kinder unter 15 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen eigenen Kinderausweis mit Lichtbild mitführen. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Kraftfahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen. Diese wird bei der Einreise an der Grenze bzw. an der Unfallstelle im Land ausgestellt. Bei der Rückreise aus der Slowakei nach Deutschland ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) zu beachten. Ausfuhr: Die Ausfuhr von mehr als 50 Jahre alten Kunstgegenständen und Antiquitäten ist nur mit einer Ausfuhrgenehmigung möglich.
Telefon
In die Slowakei 00 421 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 00 49 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Notrufe/Straßenhilfsdienste
Polizei: 112/158
Unfallrettung/Notarzt: 112/155
in den Mobilnetzen: 112
Pannenhilfe ASA (Automobilclub SATC) Tel. 18 124
Geld
Zahlungsmittel: 1 Slowakische Krone (SKK) = 100 Heller (h)
Mitgeführte Zahlungsmittel ab 15 000 Euro (oder dem Gegenwert in Landeswährung) sind bei Befragen anzumelden. Es wird davon abgeraten, auf dem Schwarzmarkt Geld umzutauschen. Geld können Sie in
den offiziellen Wechselstuben und in Banken tauschen. Wechselquittungen sind aufzubewahren.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Wohnmobil bis 3,5 t |
Wohnmobil von 3,5-6t / Gespann |
Motorrad |
|
| innerorts | 60 | 60 |
60 |
| außerorts | 90 |
80 |
90 |
| Autobahnen | 130 |
80 |
130 |
Promillegrenze: 0,5
Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt. In Tunnels Abblendlicht einschalten. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten
Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot. In Städten mit so genannten »Blauen Zonen« ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß den Anordnungen auf dem am Anfang und Ende
der blauen Zonen angebrachten Schild „Parkieren mit Parkscheibe“ und der auf der Rückseite der Parkscheiben angegebenen zulässigen Parkdauer gestattet. Parkscheiben sind in Garagen,
an Tankstellen, Kiosken, Polizeistationen usw. erhältlich. Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärts fahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den
linken Fahrstreifen nicht benutzen. Schwere Verkehrsverstöße, auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden mit besonders hohen Bußgeldern geahndet.
Kraftstoff
Kraftstoff in Kanistern bleibt bis 25 l zollfrei.
Feiertage
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag (1.8.), 25. Dezember
Weitere kantonalabhängige Feiertage
Slowakei
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Vel vyslanectvo Spolkovej republiky Nemecko
Hviezdoslavovo nam. 10
813 03 Bratislava/Preßburg
Telefon (02) 59 20 44 00
Fax (02) 54 41 96 34
public@germanembassy.sk • www.germanembassy.sk
Tourismusinformation
Slowakische Zentrale für Tourismus
Zimmerstrasse 27
10969 Berlin
Telefon (030) 25 94 26 40
Fax (030) 25 94 26 41
sacr-berlin@botschaft-slowakei.de
www.slovakiatourism.sk
Einreisebestimmungen
Zur Einreise und einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügen der gültige Personalausweis oder Reisepass. Kinder unter 15 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen eigenen Kinderausweis mit Lichtbild mitführen. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Kraftfahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen. Diese wird bei der Einreise an der Grenze bzw. an der Unfallstelle im Land ausgestellt. Bei der Rückreise aus der Slowakei nach Deutschland ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) zu beachten. Ausfuhr: Die Ausfuhr von mehr als 50 Jahre alten Kunstgegenständen und Antiquitäten ist nur mit einer Ausfuhrgenehmigung möglich.
Telefon
In die Slowakei 00 421 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 00 49 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Notrufe/Straßenhilfsdienste
Polizei: 112/158
Unfallrettung/Notarzt: 112/155
in den Mobilnetzen: 112
Pannenhilfe ASA (Automobilclub SATC) Tel. 18 124
Geld
Zahlungsmittel: 1 Slowakische Krone (SKK) = 100 Heller (h)
Mitgeführte Zahlungsmittel ab 15 000 Euro (oder dem Gegenwert in Landeswährung) sind bei Befragen anzumelden. Es wird davon abgeraten, auf dem Schwarzmarkt Geld umzutauschen. Geld können Sie in
den offiziellen Wechselstuben und in Banken tauschen. Wechselquittungen sind aufzubewahren.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Wohnmobil bis 3,5 t |
Wohnmobil von 3,5-6t / Gespann |
Motorrad |
|
| innerorts | 60 | 60 |
60 |
| außerorts | 90 |
80 |
90 |
| Autobahnen | 130 |
80 |
130 |
Promillegrenze: 0,0
Auf den letzten 30 m vor Bahnübergängen beträgt das Tempolimit 30 km/h.
Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt. Während der Winterzeit (15.Oktober bis 15.März) muss auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden. Unfälle sind der Polizei zu melden, am Unfallort darf
nichts verändert werden. Beim Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn muss ein Abstand von 3,5 m
eingehalten werden. Parkverbot gilt bei gelben durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Fahrbahnrand. Auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen
besteht Park- und Halteverbot.
Besondere Verkehrsschilder:
PREJAZD ZAKAZANY = Gesperrt für Fahrzeuge aller Art
JEDNOSMERNA PREMAVKA = Einbahnstraße
OBCHVAT = Umfahrung
OBCHADZKA = Umleitung
BEZ UHRADY = Gebührenfreie Strecke
H NEMOCNICA = Krankenhaus
Kraftstoff
Diesel (Nafta)
Feiertage
Neujahr, Dreikönig, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Tag d. Sieges über d. Faschismus (8.5.), Feiertag des Hl. Kyrill und Method (5.7.), Jahrestag d. slowak. Nationalaufstandes (29.8.), Tag d. Verfassung d. slowak. Republik (1.9.), Allerheiligen, Tag d. Kampfes f. Freiheit und Demokratie (17.11.), 24. bis 26. Dezember
Slowenien
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Nemško veleposlaništvo
Prešernova 27
1000 Ljubljana
Telefon (01) 4 79 03 00
Fax (01) 4 25 08 99
germanembassy-slovenia@siol.net
www.ljubljana.diplo.de
Slowenisches Fremdenverkehrsamt
Maximiliansplatz 12 a
80333 München
Telefon (089) 29 16 12 02
Fax (089) 29 16 12 73
slowenien.fva@t-online.de
www.slovenia-tourism.si
Einreisebestimmungen
Personalausweis oder Reisepass. Damit ist ein Aufenthalt in Slowenien bis zu 90 Tagen möglich. Die Dokumente müssen mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Kinder unter 16 Jahren müssen einen Kinderausweis mit sich führen oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Wichtig bei der Ausreise: Nach Österreich, Kroatien und Italien dürfen nur 200 in Slowenien gekaufte Zigaretten eingeführt werden.
Telefon
Nach Slowenien 00386 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernr.
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 113
Unfallrettung/Notarzt 112
in den Mobilnetzen 112
Straßenwacht des AMZS Tel. 1987
Geld
Zahlungsmittel ist der Slowenische Tolar (SIT), 1 SIT = 100 Stotin
Landes- und Fremdwährung darf bis zu einem Wert von 3 Millionen SIT ein- und ausgeführt werden. Darüber hinaus gehende Summen sind zu deklarieren. Geldwechsel ist nur bei Banken und offiziellen
Wechselbüros gestattet. Der Bargeldumtausch ist in Slowenien vorteilhafter als in Deutschland.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Motorrad |
Wohnmobil bis 3,5 t |
Gespann / Wohnmobil über 3,5 t |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
| außerorts | 90 |
80 |
80 |
| Schnellstraßen | 100 |
100 |
80 |
| Autobahnen | 130 |
100 |
80 |
Promillegrenze: 0,5.
Tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet sein. Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkleuchte betätigt werden. Zwischen 15. November und 15. März und bei winterlichen
Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit Winterausrüstung ausgestattet sein, d.h. entweder Winterreifen mit mindestens 3 mm Profi ltiefe oder Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profi ltiefe und
Mitführung von Schneeketten. Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten. Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.
Kolonnenspringen ist verboten. Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei zu melden. Bei Bagatellschäden kann davon abgesehen werden.
Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung („Potrdilo“) das Land wieder verlassen. Die Geldbußen bei Verkehrsverstößen sind meist
deutlich höher als in Deutschland.
Feiertage
Neujahr und 2.1., Slowenischer Kulturfeiertag (8.2.), Karfreitag, Ostermontag, Tag des Aufstandes gegen die Besatzung (27.4.), 1. Mai, Staatsfeiertag (25.6.), Mariä Himmelfahrt, Reformtag (31.10.), Allerheiligen, 25. Dezember, Unabhängigkeitstag (26.12.)
Spanien
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embajada de la República Federal de Alemania
Calle de Fortuny 8
28010 Madrid
Telefon: 9 15 57 90 00
Fax: 9 13 10 21 04
www.embajada-alemania.es
Tourismusinformation
Grafenberger Allee 100
40237 Düsseldorf
Tel.(0211) 6 80 39 80
Fax (0211) 6 80 39 85
dusseldorf@tourspain.es
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Die Mindestdeckungssummen liegen in Spanien deutlich unter den deutschen Standards. Schließen Sie vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer für das gemietete Reisemobil eine Zusatzversicherung (Reisehaftpflichtversicherung) ab.
Telefon
Nach Spanien 0034 + 9 + Ortsvorwahl + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 0049 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernummer
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 112 (auch im Mobilnetz)
Unfallrettung/Notarzt 061
Pannenhilfe spanischer Automobilclubs RACE Tel.915 94 93 47
Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Zeit
Auf dem spanischen Festland und den Balearen kein Zeitunterschied zu Deutschland, auf den Kanarischen Inseln minus eine Stunde.
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Motorrad |
Gespann / Wohnmobil bis 0,75 t |
Gespann 0,75 t |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
| außerorts | 90 |
70 |
70 |
| Schnellstraßen | 100* |
80* |
80* |
|
AB-ähnl. Straßen/Autobahnen |
130 |
90 |
80 |
* sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung
Promillegrenze: 0,5.
Überholverbot besteht 100 m vor Kuppen sowie auf Straßen, die nicht auf mindestens 200 m zu überblicken sind. Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten. Gelbe Linien (zick-zack oder
unterbrochene) am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. An blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt,Beschilderung beachten! Das Tragen einer refl ektierenden Warnweste beim Verlassen des
Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit
sein. Das Mitführen einer gängigen 12-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen. Alle nach hinten über ein Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50x50 cm großen rot-weiß
diagonal schraffi erten Warntafel gekennzeichnet sein. Diese ist im Kfz-Zubehör-Handel erhältlich. Telefonieren mit Freisprecheinrichtung während der Fahrt ist erlaubt, die Verwendung von
Head-Sets und Ähnlichem hingegen verboten. Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Besondere Verkehrsschilder:
Alto = Halt; Atencion, Cuidado = Achtung, Vorsicht; Viraje peligroso = gefährliche Kurve; Ceda al paso = Vorfahrt beachten; Paso prohibido = Durchfahrt verboten; Prohibido aparcar = Parkverbot;
Llevar la derecha (izquierda) = rechts (links) fahren.
Kraftstoff
Diesel (gasóleo)
Feiertage
Neujahr, Dreikönig, Gründonnerstag (mit Ausnahmen), Karfreitag, Ostermontag (regional), 1. Mai, Mariä Himmelfahrt, Nationalfeiertag (12.10.), Allerheiligen, Tag der Verfassung (6.12.), Mariä Empfängnis, 25. Dezember
Tschechische Republik
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Vlasská 19
Malá Strana
11801 Prag 1
Telefon 2 57 11 31 11 oder 2 57 53 14 81
Fax 2 57 53 40 56
zreg@prag.auswaertiges-amt.de
www.deutsche-botschaft.cz
Tschechische Zentrale für Tourismus
Friedrichstr. 206
10969 Berlin
Telefon/Fax (030) 2 04 47 70
info1-de@czechtourism.com
Einreisebestimmungen
Zur Einreise und einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügen der gültige Reisepass oder Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen einen Kinderausweis mit Lichtbild mit sich führen oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Bei der Rückreise aus der Tschechischen Republik nach Deutschland ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) zu beachten.
Ausfuhr
Erkundigen Sie sich bereits bei der Einreise nach den strengen Ausfuhrbestimmungen für Kunstgegenstände und Antiquitäten aus der Tschechischen Republik.
Telefon
Nach Tschechien 00 420 + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 00 49 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei: 112/158
Unfallrettung/Notarzt: 112/155
in den Mobilnetzen: 112
Automobilclub UAMK CR Tel. 1230.
Geld
Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK/Kc), 1 Kc = 100 Heller. Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Geldwäsche-Problematik mitgeführte Gelder ab 15 000 Euro (oder dem Gegenwert in Landeswährung) bei Befragen anzumelden sind.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Motorrad / Wohnmobil bis 3,5 |
Gespann / Wohnmobil über 3,5 t |
|
| innerorts | 50 | 50 |
| außerorts | 90 |
80 |
| Autobahnen | 130 |
80 |
Promillegrenze: 0,0
Während der Winterzeit (Ende Oktober bis Ende März) muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden. Für Motorräder gilt dies ganzjährig. Auf den letzten 30 m vor Bahnübergängen gilt ein
Tempolimit von 30 km/h. Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt. Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschäden über 20 000 CZK ist die Polizei zu benachrichtigen. Beim Parken muss ein
mindestens 3 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn ist ein Abstand von 3,5 m einzuhalten. Park- und Halteverbot gilt auf Brücken und bis zu
15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen. Gelbe durchgehende oder unterbrochene Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Die Altstadt von Prag und andere Innenstädte sind
als Parklizenzbereiche ausgewiesen. Innerhalb dieser Bereiche dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den mit einem blauen „P“-Schild gekennzeichneten Parkplätzen abstellen. Andere
Parkmöglichkeiten z.B. entlang der Gehsteige sind Anwohnern mit Parklizenz vorbehalten.
Besondere Verkehrsschilder:
Prujezd Zakazan = Durchfahrt verboten; Jednosmerny Provoz = Einbahnstraße; Dalkovy Provoz = Fernverkehr; Objizdka = Umleitung; Zakaz Zastaveni = Halteverbot; Pro Drzitele Povoleni ABC = Beginn
Parklizenzbereich; Rozsvit Svetla = Licht einschalten; Bez Poplatku = Gebührenfreie Straße; Usek Castych Nehod = Unfallreiche Strecke.
Kraftstoff
Diesel (Nafta)
Maximal 10 l Kraftstoff dürfen in einem Reservekanister transportiert werden.
Feiertage
Neujahr, Ostermontag, 1. Mai, Tag der Befreiung (8.5.), Nationalfeiertage (5.7., 6.7., 28.9.), Unabhängigkeitstag (28.10.), Tag des Friedens und der Demokratie (17.11.), 24. bis 26. Dezember
Türkei
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Atatürk Bulvari 114
Kavaklidere
06690 Ankara
Telefon (0312) 4 55 51 00
Fax (0312) 4 26 69 59
infomail@germanembassyank.com
www.ankara.diplo.de
Tourismusinformation
Informationsabteilung der Türkischen Botschaft
Tauentzienstraße 7
10789 Berlin
Telefon (030) 2 14 37 52
Fax (030) 2 14 39 52
www.reiseland-tuerkei.info
Einreisebestimmungen
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist die Einreise auf dem Landweg aus Europa und über die internationalen See- und Flughäfen mit gültigem Reisepass oder Personalausweis möglich. Im Grenzverkehr mit den übrigen an die Türkei grenzenden Staaten ist der Reisepass erforderlich. Bei Einreise mit dem Personalausweis ist ein Ein- und Ausreiseformular auszufüllen. Darin werden ein ggf. mitgeführtes Fahrzeug und Wertsachen eingetragen. Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen Kinderausweis mit sich führen. Es ist empfehlenswert, die Eintragung bzw. den Kinderausweis unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Foto ausstellen zu lassen. Führerschein, Fahrzeugschein und die Internationale Grüne Versicherungskarte sind mitzuführen. Bei der Einreise wird das Fahrzeug von den Zollbeamten in den Reisepass bzw. das Einreiseformular eingetragen, bei der Ausreise wieder gelöscht. Das dazugehörige Formular („Vehicle Entry-Exit Form“) ist bis zum Verlassen des Landes gut aufzubewahren. Pro Person darf nur ein Motorfahrzeug eingeführt werden. Für die Formalitäten und für die Desinfektion des Fahrzeugs können Gebühren erhoben werden.
Ausfuhr
Erwerb, Besitz und Ausfuhr von Antiquitäten, auch von alt aussehenden Gegenständen, Fossilien und behauenen Steinen, sind verboten. Sie können mit Gefängnis bis zu 10 Jahren bestraft werden.
Telefon
In die Türkei 0090, Ortsvorwahl ohne die Null, Teilnehmernummer, Nach Deutschland 0049, Ortsvorwahl ohne die Null, Teilnehmernummer
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 155
Unfallrettung/Notarzt 112
in den Mobilnetzen 112
Pannenhilfe über ADAC-Notrufstation Tel. (0212) 2 88 71 90
Bei Anrufen aus dem europäischen Teil Istanbuls ist die Vorwahl wegzulassen.
Geld
Währung ist die Türkische Lira (TRY), 1 TRY = 100 Yeni Kurus
Die Einfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt erlaubt. Ihre Deklaration wird empfohlen. Wechselbelege gut aufbewahren.
Zeit
Der Zeitunterschied beträgt plus 1 Stunde.
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW |
Motorrad / Gespann |
Wohnmobil |
|
| innerorts | 50 | 50 |
50 |
| außerorts | 90 |
70 |
80 |
| Autobahnen | 120 |
80 |
90 |
Die Promillegrenze 0,5 gilt für Fahrer von Pkw ohne Anhänger. Am Steuer aller anderen Fahrzeuge besteht absolutes Alkoholverbot. Für Fahrradfahrer besteht Helmpflicht. Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei zu melden. Für die Schadenregulierung benötigen Sie ein Polizeiprotokoll. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
Kraftstoff
Diesel (Motorin oder Dizel)
Bis zu 25 l Kraftstoff dürfen in feuerfesten Kanistern zollfrei eingeführt werden. Auf Fährschiffen ist jedoch die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern aus Sicherheitsgründen verboten.
Feiertage
Neujahr, Opferfest, Tag des Sieges (30.8.), Tag der Republik (29.10.), Ramadan und weitere veränderliche islamische Feiertage
Ungarn
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
A Németországi Szövetségi Köztársaság Nagykövetsége
Úri utca 64-66
1014 Budapest
Telefon (06) 1 4 88 35 00
Fax (06) 1 4 88 35 05
info@deutschebotschaft-budapest.hu
www.deutschebotschaft-budapest.hu
Tourismusinformation
Ungarisches Tourismusamt Regionalbüro Nord/Ost
Neue Promenade 5
10178 Berlin
Telefon 00800 36 00 00 00
Fax (030) 243 146 13
ungarn.info.berlin@t-online.de
www.ungarn-tourismus.de
Einreisebestimmungen
Zur Einreise und zum Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügen Personalausweis oder Reisepass. Kinder unter 16 Jahren müssen einen Kinderausweis mit Lichtbild mit sich führen oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Bei der Rückreise von Ungarn nach Deutschland und Österreich ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) zu beachten.
Ausfuhr
Museale und kulturelle Gegenstände sowie Antiquitäten unterliegen strengen Ausfuhrbestimmungen.
Telefon
Nach Ungarn 0036 + Vorwahl + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 00, Freizeichen abwarten, 49 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer
Ferngespräche innerhalb Ungarns 06 + Vorwahl + Teilnehmernr.
Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei 107 / 112
Unfallrettung/Notarzt 104 / 112
in den Mobilnetzen 112
Pannenhilfe Automobilclub MAK Tel. 188 oder per Handy (06) 113 45 17 44.
Geld
Zahlungsmittel ist der Ungarische Forint (HUF), 1 Forint = 100 Fillér
Im Rahmen der Geldwäsche-Problematik ist zu beachten, dass mitgeführte Zahlungsmittel ab 15 000 Euro (oder dem Gegenwert in Landeswährung) bei Befragen anzumelden sind.
Zeit
Kein Zeitunterschied
Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln
|
PKW / Motorrad / Wohnmobil bis 2,5 t |
Gespann / Wohnmobil über 2,5 t |
|
| innerorts | 50 | 50 |
| außerorts | 90 |
70 |
| Schnellstraßen | 110 |
70 |
| Autobahnen | 130 |
80 |
Promillegrenze: 0,0
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Vor Bahnübergängen gilt innerorts ein Tempolimit von 30 km/h und außerorts ein Tempolimit von 40 km/h.
Bahnübergänge müssen mit mindestens 5 km/h überquert werden. Überholverbot gilt in Kurven, vor Kreuzungen, Bahnübergängen und Fußgängerüberwegen. Gelbe Fahrbahnmarkierungen am Fahrbahnrand
bedeuten Halteverbot. Verstöße gegen Halte- und Parkverbote werden streng geahndet, es ist mit Abschleppen zu rechnen. In der Innenstadt von Budapest und den meisten Städten stehen an Parkplätzen
Parkscheinautomaten. Die Parkscheine sind erforderlich von Mo-Fr 8-18 Uhr und Sa 8-12 Uhr. An Fahrzeugen ohne gültigen Parkschein werden Wegfahrsperren angebracht, und ein Bußgeld verhängt. Bei
Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist die Benachrichtigung der Polizei Pfl icht, auch bei Unfällen mit Sachschaden ist es wegen der Schadenregelung ratsam, die Polizei zu rufen. Kraftfahrzeuge
mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen. Bei Verkehrskontrollen müssen auch die Personaldokumente vorgezeigt werden.
Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nicht auf dem Beifahrersitz befördert werden. Für Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter sind ordnungsgemäß eingebaute
Kindersitze Pflicht.
Kraftstoff
Der Transport von Kraftstoff im Reservekanister ist generell verboten.
Feiertage
Neujahr, Nationalfeiertag (15.3.), Ostermontag, 1. Mai, Pfingstmontag, St. Stephanstag (20.8.), Tag der Republik (23.10.), Allerheiligen, 25. und 26. Dezember


