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Reiseinformationen Slowakei

Reiseinformationen Slowakei

Reiseinformationen

Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Vel vyslanectvo Spolkovej republiky Nemecko
Hviezdoslavovo nam. 10
813 03 Bratislava/Preßburg
Telefon (02) 59 20 44 00
https://pressburg.diplo.de/Vertretung/pressburg/de

Tourismusinformation
Slowakische Zentrale für Tourismus
Zimmerstrasse 27
10969 Berlin
Telefon (030) 25 94 26 40

Einreisebestimmungen
Zur Einreise und einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügen der gültige Personalausweis oder Reisepass. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Kraftfahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen. Diese wird bei der Einreise an der Grenze bzw. an der Unfallstelle im Land ausgestellt. Bei der Rückreise aus der Slowakei nach Deutschland ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) zu beachten. Ausfuhr: Die Ausfuhr von mehr als 50 Jahre alten Kunstgegenständen und Antiquitäten ist nur mit einer Ausfuhrgenehmigung möglich.

Telefon
In die Slowakei 00 421 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 00 49 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Notrufe/Straßenhilfsdienste
Polizei: 112/158
Unfallrettung/Notarzt: 112/155
in den Mobilnetzen: 112
Pannenhilfe ASA (Automobilclub SATC) Tel. 18 124
Automobilclub SATC Tel. (00421) 2 68 24 92 11

Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.
Mitgeführte Zahlungsmittel ab 10 000 Euro sind bei Befragen anzumelden.

Zeit
Kein Zeitunterschied

Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln

PKW/Wohnmobil bis 3,5t Wohnmobil von 3,5&ndash6/Gespann Motorrad
innerorts 60 60 60
außerorts 90 80 90
Autobahnen 130 80 130

Promillegrenze: 0,0
Auf den letzten 30 m vor Bahnübergängen beträgt das Tempolimit 30 km/h.
Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt. Während der Winterzeit (15.Oktober bis 15.März) muss auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden. Unfälle sind der Polizei zu melden, am Unfallort darf nichts verändert werden. Beim Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn muss ein Abstand von 3,5 m eingehalten werden. Parkverbot gilt bei gelben durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Fahrbahnrand. Auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen besteht Park- und Halteverbot.
Besondere Verkehrsschilder:
PREJAZD ZAKAZANY = Gesperrt für Fahrzeuge aller Art
JEDNOSMERNA PREMAVKA = Einbahnstraße
OBCHVAT = Umfahrung
OBCHADZKA = Umleitung
BEZ UHRADY = Gebührenfreie Strecke
H NEMOCNICA = Krankenhaus

Kraftstoff
Diesel (Nafta)

Feiertage
Neujahr, Dreikönig, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Tag d. Sieges über d. Faschismus (8.5.), Feiertag des Hl. Kyrill und Method (5.7.), Jahrestag d. slowak. Nationalaufstandes (29.8.), Tag d. Verfassung d. slowak. Republik (1.9.), Allerheiligen, Tag d. Kampfes f. Freiheit und Demokratie (17.11.), 24. bis 26. Dezember